Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Minden im Fall des ehemaligen Leiters des Bildungsbüros des Kreises, Gerhard Engelking, stößt auf unterschiedliches Echo. Das Gericht hatte entschieden, dass der Kreis auf die Ersattung von rund 161.000 Euro verzichten muss, weil die Ansprüche seit März 2009 verjährt sind (die NW berichtete gestern). Engerlking soll lediglich 31.000 Euro unrechtmäßig bezogene Vergütungen an den Kreis zurück zahlen.